Chancengleichheit im IÖR

Die Förderung von Chancengleichheit und der Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern gehören auch zum Selbstverständnis des Leibniz-Institutes für ökologische Raumentwicklung.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung
- setzt Chancengleichheit auf der Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit *) um, diese bildet gleichzeitig die Basis für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
- hat sich verpflichtet, die Gleichstellungsstandards der DFG anzuwenden
- verfügt über einen Gleichstellungsplan, der mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben wird
- wählt alle vier Jahre eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin, die aktiv an der Institutspolitik beteiligt sind
- achtet bei Stellenbesetzungen und Nachwuchsförderung auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis
- ermöglicht Gleitarbeitszeit, Teleheimarbeit und setzt sich für familienfreundliche Sitzungszeiten ein
- unterstützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei individuellen Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (einschließlich der Pflege von Familienangehörigen)
- bringt sich in Netzwerke für Chancengleichheit, Frauenförderung und Dual Career ein
- analysiert in einem Projekt genderrelevante Aspekte in Forschungsthemen des Institutes
- hat seine Initiativen und Bemühungen objektiv begutachten lassen und 2018 zum dritten Mal das Zertifikat Total E-Quality erhalten, erstmalig mit dem Zusatz Diversity.
*) Umsetzung der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung - Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) -vom 27. Oktober 2008, BAnz Nr. 18a vom 4. Februar 2009, S.18, geändert durch Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 22. April 2016